SOMMERFEST 24. Mai 2025

Fotografieren durch Eltern auf Schulveranstaltungen

Für einen möglichst umfassenden Schutz der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler möchten wir Sie im Hinblick auf den Datenschutz informieren und sensibilisieren:

  • Das Anfertigen und Speichern von Fotos (z.B. mittels Digitalkamera oder Smartphone) ausschließlich zu eigenen Erinnerungszwecken ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn neben dem eigenen Kind noch andere Kinder mitfotografiert werden.
  • Bei Portraitfotos von fremden Kindern wird allerdings im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild empfohlen, vorher deren Eltern zu fragen.
  • Das private (nichtöffentliche) Teilen dieser Fotos mittels Messenger-Diensten oder das Nutzen von ausländischen Cloud-Diensten ist allerdings nicht als „persönlich“ oder „familiär“ anzusehen, da diese Dienstleister kein adäquates Datenschutzniveau gewährleisten.
  • Das öffentliche Teilen oder jede sonstige Verbreitung von Fotos ohne Einwilligung ist unzulässig.
  • Folgen bei Datenschutzverletzungen: Mögliche Ansprüche (auf Beseitigung, Unterlassen oder Geldentschädigung) richten sich gegen die Person, die die Fotos (fahrlässig oder vorsätzlich) geteilt oder veröffentlicht hat. Die Eltern haften hierbei eigenverantwortlich, eine Mitverantwortung der Schule ergibt sich nicht.

(Quelle: Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 27.08.2018 zum Fotografieren in der Schule)